Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über ambulante/stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zwischen dem [Name des Trägers] (nachfolgend „Träger") und den Sorgeberechtigten bzw. dem zuständigen öffentlichen Kostenträger (Jugendamt).
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang sowie die pädagogischen Ziele richten sich nach dem individuellen Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII bzw. der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung des Trägers.
- Der Träger erbringt die Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal nach den gesetzlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
§ 3 Vertragsschluss & Aufnahme
- Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Betreuungs- oder Leistungsvertrages zustande.
- Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, vor Aufnahme alle für die pädagogische Arbeit relevanten Informationen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht) vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
§ 4 Mitwirkungspflichten der Sorgeberechtigten
- Die Sorgeberechtigten verpflichten sich zur regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und zur Teilnahme an anstehenden Hilfeplangesprächen.
- Änderungen von Kontaktdaten, Erreichbarkeiten im Notfall oder den Lebensumständen des Kindes sind dem Träger unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Entgelt, Kostenübernahme & Zahlungsbedingungen
- Bei einer Finanzierung über ein Jugendamt erfolgt die Abrechnung der Leistungen direkt mit dem zuständigen öffentlichen Träger auf Basis der abgeschlossenen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen nach § 78b SGB VIII.
- Soweit keine Kostenübernahme durch das Jugendamt vorliegt, sind die vereinbarten Beträge monatlich im Voraus zum 3. Werktag des Monats fällig.
§ 6 Ausfallzeiten, Absagen & Leistungsverzögerungen
- Sollten vereinbarte Termine (z. B. bei ambulanten Hilfen) durch die Sorgeberechtigten oder den jungen Menschen nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage bis spätestens 24 Stunden vorher erforderlich.
- Bei verspäteter Absage behält sich der Träger das Recht vor, das Ausfallhonorar bzw. die Fachleistungsstunden gemäß den regionalen Rahmenverträgen in Rechnung zu stellen.
§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung
- Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Befristung, der Beendigung der Maßnahme durch das Jugendamt oder durch schriftliche Kündigung.
- Eine ordentliche Kündigung durch die Sorgeberechtigten ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei akuter Gefährdung des Kindeswohls oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung) bleibt unberührt.
§ 8 Aufsichtspflicht & Haftung
- Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes/Jugendlichen an die Mitarbeiter und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten bzw. dem vereinbarten Zeitpunkt der Entlassung.
- Der Träger haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Datenschutz, Schweigepflicht & Kinderschutz
- Alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie den Regelungen des Sozialdatenschutzes (§§ 61 ff. SGB VIII).
- Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls greift der gesetzliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII. Der Träger ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, das Jugendamt einzubinden.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Trägers.