Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über ambulante/stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zwischen dem [Name des Trägers] (nachfolgend „Träger") und den Sorgeberechtigten bzw. dem zuständigen öffentlichen Kostenträger (Jugendamt).
  • Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

  • Der konkrete Leistungsumfang sowie die pädagogischen Ziele richten sich nach dem individuellen Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII bzw. der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung des Trägers.
  • Der Träger erbringt die Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal nach den gesetzlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.

§ 3 Vertragsschluss & Aufnahme

  • Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Betreuungs- oder Leistungsvertrages zustande.
  • Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, vor Aufnahme alle für die pädagogische Arbeit relevanten Informationen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht) vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.

§ 4 Mitwirkungspflichten der Sorgeberechtigten

  • Die Sorgeberechtigten verpflichten sich zur regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und zur Teilnahme an anstehenden Hilfeplangesprächen.
  • Änderungen von Kontaktdaten, Erreichbarkeiten im Notfall oder den Lebensumständen des Kindes sind dem Träger unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Entgelt, Kostenübernahme & Zahlungsbedingungen

  • Bei einer Finanzierung über ein Jugendamt erfolgt die Abrechnung der Leistungen direkt mit dem zuständigen öffentlichen Träger auf Basis der abgeschlossenen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen nach § 78b SGB VIII.
  • Soweit keine Kostenübernahme durch das Jugendamt vorliegt, sind die vereinbarten Beträge monatlich im Voraus zum 3. Werktag des Monats fällig.

§ 6 Ausfallzeiten, Absagen & Leistungsverzögerungen

  • Sollten vereinbarte Termine (z. B. bei ambulanten Hilfen) durch die Sorgeberechtigten oder den jungen Menschen nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage bis spätestens 24 Stunden vorher erforderlich.
  • Bei verspäteter Absage behält sich der Träger das Recht vor, das Ausfallhonorar bzw. die Fachleistungsstunden gemäß den regionalen Rahmenverträgen in Rechnung zu stellen.

§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung

  • Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Befristung, der Beendigung der Maßnahme durch das Jugendamt oder durch schriftliche Kündigung.
  • Eine ordentliche Kündigung durch die Sorgeberechtigten ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei akuter Gefährdung des Kindeswohls oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung) bleibt unberührt.

§ 8 Aufsichtspflicht & Haftung

  • Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes/Jugendlichen an die Mitarbeiter und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten bzw. dem vereinbarten Zeitpunkt der Entlassung.
  • Der Träger haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Datenschutz, Schweigepflicht & Kinderschutz

  • Alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie den Regelungen des Sozialdatenschutzes (§§ 61 ff. SGB VIII).
  • Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls greift der gesetzliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII. Der Träger ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, das Jugendamt einzubinden.

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Trägers.